Steuervorteil:
Nur ein geringer Teil (Ertragsanteil) muss versteuert werden.
Beispiel:
Ein 65-Jähriger mit einer Rente von 1.000 Euro muss nur 18 Prozent dieses Betrages versteuern. Bei 180 Euro zu versteuernder Rente macht das nur 36 Euro (bei einem Steuersatz von 20%), die an den Fiskus gehen!