Rürupp

Alleinstehende können hier jährlich maximal 20.000 Euro einzahlen, Verheiratete 40.000 Euro. 78 Prozent des eingezahlten Betrages können steuerlich geltend gemacht werden.
Kurz nachgerechnet ergibt sich: Wer auf Rürupp setzt, kann hier eine staatliche Förderung von bis zu einem Viertel der gesparten Summe einstreichen.